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AGB - Geschäftsbedingungen

1. Angebot und Auftrag
Jeder Auftrag, der unsererseits nicht Teil eines schriftlichen Angebotes ist, ist nur dann bindend, wenn er von uns schriftlich bestätigt wird. Unsere Agenten und Vertreter haben keine Vertretungsberechtigung. Die von ihnen getroffenen Entscheidungen werden erst durch den Versand einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns definitiv.


2. Lieferung
a) Risiko - Haftung
Ab Lieferung trägt der Käufer alle Risiken in Bezug auf die verkauften Waren, insbesondere das Transportrisiko, und dies selbst dann, wenn wir den Transport übernehmen oder er in unserem Auftrag erfolgt. Ab Auslieferung sind wir zu keinem Schadensersatz verpflichtet, beispielsweise für Schäden am Menschen oder jeglichen anderen Schaden, der direkt oder indirekt die Folge der verkauften Waren sein könnte. Der Käufer holt die Waren spätestens 2 Tage nach Eingang der Information, dass die Waren für ihn bereitstehen, ab. Bei Säumigkeit werden die Lagerkosten in Rechnung gestellt.

b) Liefertermin
Falls in den besonderen Geschäftsbedingungen nicht anders geregelt, werden Liefertermin nur zur Information angegeben; sie sind keinesfalls bindend. Eine Haftung durch uns kann nur bei groben Fehlern unsererseits geltend gemacht werden.

c) Abnahme/Reklamation
Die Waren werden 24 Stunden nach Lieferung als vom Käufer abgenommen erachtet, es sei denn, uns geht innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung eine genau beschriebene und detaillierte Reklamation per Einschreiben oder als amtliche Zustellung eines Gerichtsvollziehers zu.


3. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Preises sowie der zusätzlichen Leistungen unser Eigentum.


4. Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar rein netto am Firmensitz, insofern nicht anderslautend und schriftlich bestimmt. Vorbehaltlich anderslautender und schriftlicher Bestimmungen, dürfen unsere Agenten oder Vertreter den Rechnungsbetrag nicht kassieren. Wenn die Rechnung nicht bis zum Fälligkeitstag gezahlt wurde, dann wird von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung - ein Zinssatz einforderbar, der gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsrückständen bei Handelsverträgen berechnet wird, - ein einforderbarer Zinssatz von 10 % auf den Hauptbetrag mit einem Minimum von € 125 fällig. Mit jeder Nichtzahlung einer Rechnung zum Fälligkeitstag geht der Anspruch einher, dass alle zu diesem Zeitpunkt auf den gleichen Käufer ausgestellten Rechnungen fällig werden.


5. Ausdrücklich auflösende Bedingung
Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach, dann kann der Kauf von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung aufgelöst werden, und zwar ungeachtet des Rechts auf einen pauschalen Schadensersatz von 10 % auf den Hauptbetrag bzw. die Möglichkeit der Forderung und des Nachweises einer höheren Schadensersatzsumme. Hierzu genügt die Willenserklärung des Verkäufers per Einschreiben.


6. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt belgischem Recht. Nur die Gerichte des Gerichtsbezirks Antwerpen und das Amtsgericht von Deurne sind zuständig.